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Fallschutzböden schützen vor Verletzungen

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Fallschutzböden schützen durch ihre stoßdämpfende Wirkung vor schweren Verletzungen. Eingebaut werden sie klassischerweise in pädagogischen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten sowie auf Kinderspielplätzen. Weitere Orte können Reha-Anlagen, Freizeit- und Seniorenparks sowie Bewegungs-Parcours, Schwimmbäder und Hotelanlagen sein. Fallschutzprodukte gibt es in Form von losem Schüttgut wie Sand und Kies oder als Kunststoffplatten, fugenlose Kunststoffsysteme und Kunstrasen.

Witterungs- und verrottungsbeständige Kunststoff-Fallschutzböden sind bei ihrer Anschaffung zwar etwas teurer als herkömmliches Schüttgut, jedoch amortisieren sich die Anschaffungskosten bereits nach wenigen Jahren. Denn im Gegensatz zu Sand, Kork oder Rindenmulch müssen sie nur oberflächlich und nicht von tieferliegenden Verschmutzungen gereinigt werden und auch das regelmäßige Nachfüllen an abgespielten Stellen wie der Auslauf einer Rutsche entfällt. Zusätzlich können Schüttgut-Materialien ihre stoßdämpfende Wirkung im feuchten Zustand teilweise oder sogar vollständig einbüßen.

Witterungs- und verrottungsbeständige Kunststoffbeläge sind also deutlich hygienischer und lassen sich mit einer glatten Oberfläche auch von Rollstuhlfahrern problemlos befahren. Dazu hinterlassen (Punkt-) Belastungen wie Kinder auf Stelzen keine unliebsamen Eindrücke. Für eine lange Lebensdauer von über zehn Jahren empfehlen die Hersteller eine regelmäßige intensive Nassreinigung alle zwei bis drei Jahre, wobei verschattete Stellen deutlich schneller verunreinigen als sonnige, laubfreie Plätze.

Fugenloser, zweilagiger Fallschutzboden

Fallschutzbeläge gibt es in zahlreichen Farben und sie lassen sich nicht nur auf ebenen, sondern auch auf gewölbten und schrägen Ebenen installieren. Zweilagige Fallschutzböden setzen sie sich aus zwei Schichten zusammen: Die obere Deckschicht wird aus EPDM-Granulat (Kautschuk) hergestellt. Die zweite, tragende Schicht sorgt hauptsächlich für die Elastizität. Abhängig von der kritischen Fallhöhe der Spielgeräte variiert die Dicke der Basisschicht zwischen 40-115 mm. Es gibt Fallschutzböden bis zu einer Fallhöhe von 3 m, darüber fordert der Gesetzgeber ein Geländer.

Im Gegensatz zu vorgefertigten Kunststoffplatten gibt es auch eine fugenlose Variante, die bei der Installation direkt vor Ort im sogenannten in-situ-Einbauverfahren verlegt wird. Diese Einbauweise hat den Vorteil, dass keine Stolperfallen durch aufklaffende Fugen entstehen. Ausgehärtet und somit begehbar ist die Oberfläche nach ca. 24 Stunden. Ihre Wasserdurchlässigkeit hängt von den gewählten Schichtdicken ab, jedoch liegt sie weit über den Anforderungen nach DIN EN 14877 „Kunststoffflächen auf Sportanlagen im Freien“.

Die gesetzlichen Anforderungen an Fallschutzbeläge

Die Anforderungen an einen Fallschutzboden werden im Wesentlichen in den Europäischen Normenreihen DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte“ und DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“ geregelt. Die Normen schreiben vor, dass unter Spielgeräten ab einer freien Fallhöhe von 60 cm und unter Geräten, die eine erzwungene Bewegung verursachen (wie z. B. Schaukeln und Wippen), stoßdämpfende Bodenbeläge zwingend verlegt werden müssen. Wieviel Sicherheit ein Fallschutzprodukt bietet, zeigt dabei sein HIC-Wert. HIC steht für Head Injury Criterion und ist eine Kenngröße für den Schweregrad von Kopfverletzungen. Bei Fallschutzmaterialen auf Kinderspielplätzen stellt der HIC-Wert von maximal 1.000 sicher, dass bei Stürzen keine Kopfverletzungen mit dauerhaften Schäden entstehen. Er ist auch mit der kritischen Fallhöhe gleichzusetzen. Je niedriger der HIC-Wert, desto besser ist der Kopf des stürzenden Kindes geschützt. Jeder Fallschutzbelag muss dabei von einem unabhängigen Prüfinstitut nach DIN EN 1177 geprüft sein. Zudem sollte der Hersteller von einem unabhängigen Prüfinstitut kontrolliert werden, ob auch zertifizierte Produktsysteme zum Einsatz kommen. Dies lässt sich zum Beispiel durch einen Qualitätsgütenachweis wie die RAL 943/3 sicherstellen.

Als weitere gesetzliche Vorgabe sollte die „GUV-SR 2002 – Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung“ bei der Planung beachtet werden.

 

Projekt: wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Fotos: Claudia Dreyße

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