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Existierende Kunstrasenplätze nicht bedroht

Existierende Kunstrasenplätze nicht bedroht

Die medialen Auswüchse rund um das Thema Kunstrasenplätze haben die Europäische Chemie-Agentur (ECHA) zu einer weiteren Stellungnahme innerhalb kürzester Zeit veranlasst. Und das sind gute Neuigkeiten für alle Sportler und Platzeigentümer. Nachdem die EU-Behörde in der vergangenen Woche klargestellt hat, dass es bei einem möglichen Verbot lediglich um das auf den Plätzen ausgebrachte Gummigranulat geht und nicht um den Kunstrasenplatz an sich, stellte sie jetzt klar, dass bei einem eventuellen Verbot des Granulats bestehende Kunstrasenplätze

  1. weiter betrieben werden können und
  2. keine sofortige Umstellung auf alternative Materialien notwendig ist.

Das bedeutet, das existierende Anlagen einen Bestandsschutz haben. Betroffen wären die Kunstrasenplätze bei einem möglichen Verbot erst, wenn die bestehenden Bestände an Granulat aufgebraucht seien und kein Granulat wegen des möglichen Verbots mehr nachgekauft werden kann.

Falls es zu einem Verbot des Granulats kommen sollte, ist noch längst nicht entschieden, wann es kommt. Die ECHA prüft ebenfalls Übergangsfristen.

Zudem prüft die Agentur auch, ob es technische Möglichkeiten gibt, einen Austrag des Granulats zu verhindern und falls es diese gibt, von einem Verbot abzusehen. Bereits jetzt gibt es solche Lösungen wie zum Beispiel Rinnen mit Filtersystemen, wie Polytan sie auch im Rahmen der Kunstrasenplatz-Planung anbietet. Weitere technische Maßnahmen wie Abtropfgitter oder am Boden abschließende Banden, wie sie auf den Mini-Spielfeldern Standard sind, gehören auch zu möglichen Maßnahmen.

Die Fußballwelt kann also aufatmen. Kein Kunstrasenplatz wird geschlossen, das Granulat muss nicht ausgetauscht werden, es kommen in den nächsten Jahren keine zusätzlichen Kosten auf die Platzeigentümer zu. Jetzt gilt es abzuwarten, wann und ob es überhaupt ein Verbot des Gummigranulats gibt oder ob bauliche Alternativen wie Rückhaltesysteme die Alternative zum Verbot sind.

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