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NRW.BANK für Sportstätten: So gibt’s Finanzierungsmittel

NRW.BANK für Sportstätten: So gibt’s Finanzierungsmittel

Moderne und gepflegte Sportstätten sind das Aushängeschild eines jeden Vereins und unabdingbar für die erfolgreiche Zukunft mit konstanten oder gar steigenden Mitgliederzahlen. Doch die Finanzierung ist oft schwierig.

DIE LÖSUNG FÜR DIE SANIERUNG DES SPORTPLATZES

Viele Sportplätze in Deutschland stammen allerdings noch aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und haben ihre Funktionstüchtigkeit allzu oft deutlich eingebüßt. Moderne, neue Sportstätten sind jedoch teuer und ihre Finanzierung lässt sich von den wenigsten Vereinen alleine stemmen. Die Lösung für dieses Problem sind finanzkräftige Sponsoren oder zinsgünstige Finanzierungsmittel – oder beides in Kombination.

Wer bereits versucht hat Finanzierungsmittel für den Neubau oder die Sanierung einer Sportstätte zu erhalten, weiß wie schwierig dieses Unterfangen sein kann. Öffentliche Gelder stehen nur begrenzt zur Verfügung und die Suche nach Sponsoren ist meist kompliziert und oftmals auch nicht von Erfolg gekrönt. Trotzdem müssen Vereine in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf einen neuen Kunstrasenplatz, auf die Komplettsanierung der Tartanbahn oder auf ein neues Minispielfeld für die Nachwuchsförderung nicht verzichten. Denn die NRW.BANK hat vor vielen Jahren in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe und dem Land Nordrhein-Westfalen einen Kredit für die Finanzierung von Sportstätten mit niedrigen Zinsen ins Leben gerufen. Wie man als gemeinnützige Sportorganisation an diese Finanzierung herankommt und welche Zinsen damit verbunden sind, haben wir für Sie in diesem Blog-Beitrag zusammengefasst. Klären wir zunächst, wer eigentlich Anspruch auf die Finanzierung seiner Sportstätten hat.

WELCHER VEREIN KANN GELD FÜR SPORTSTÄTTEN BEANTRAGEN?

Wie bei jeder Finanzierung ist auch der Kredit für den Sportstättenbau der NRW.BANK an Bedingungen geknüpft. Einen Antrag dürfen ausschließlich gemeinnützige Sportorganisationen, also Vereine und Verbände, stellen, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. sind. Sind diese Voraussetzungen gegeben, müssen jedoch weitere Kriterien erfüllt sein, um die gewünschten Gelder der NRW.BANK zu erhalten.

© Christian Nawrocki / Polytan GmbH
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WAS WIRD EXPLIZIT NICHT GEFÖRDERT?

Im Hinblick auf die Gesundheit der Sportler und dem Umweltschutz werden nur Kunstrasenplätze gefördert, die ohne ELT-Granulat (elastische Füllstoffe aus Autoreifen-Recyclat – End of Life Tyres), PUR-umhülltes ELT-Granulat oder andere PAK-belastete Materialien als Einstreugranulat (Infill) auskommen. 

  • Interessant zu wissen ist hierbei, dass SBR-Granulate und PUR-umhüllte SBR-Granulate vom Gesetzgeber nicht per se als gesundheitsschädlich eingestuft werden. Sie gelten als gesundheitlich unbedenklich, wenn sie die strengen PAK-Höchstwerte der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 einhalten. Dabei ist die Europäische Union der einzige Gesetzgeber weltweit, der die Verwendung von SBR-Granulaten durch Grenzwerte einschränkt.

  • Von Anfang an empfahl Polytan seinen Kunden neuproduziertes EPDM-Gummigranulat als Verfüllung für Kunstrasen-Spielfelder. Möglich machte dies  die in Deutschland geltende Bauweise mit Elastikschicht (die sogenannte „in-situ Bauweise“), bei der über 60 Prozent weniger Einfüllgranulat in einem Kunstrasen benötigt wird als bei der in Europa üblichen, konventionellen Bauweise ohne Elastikschicht.

    Damit lässt sich neuproduziertes Einstreugranulat wirtschaftlich nutzen und schont außerdem die Umwelt. Außerdem kann auf unterschiedliche Anwendungsbereiche individuell zugeschnitten werden. Nicht zuletzt bietet neuproduziertes Gummigranulat bessere Spieleigenschaften, schützt die Spieler vor Verletzungen, wärmt sich weniger auf und weist keinerlei dauerhaften Eigengeruch auf. 

  • Darüber hinaus sind seit Herbst 2017 auch Einstreugranulate auf dem Markt, die das neu produziertes EPDM-Kautschukgranulat mit Komponenten aus schnell nachwachsenden Rohstoffen kombinieren – eine besonders umweltfreundliche Variante mit Zukunft, die Polytan unter dem Stichwort „Green Technology Engineering“ weiter vorantreibt.

Ebenfalls nicht von der NRW.BANK gefördert wird die Nachfinanzierung von Sportstätten oder eine Umschuldung. Außerdem muss die zuständige Gemeinde/Kommune über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Sind diese Hürden genommen, steht einem Antrag für den Erwerb einer Sportanlage, dem Bau inklusive Planung, die Modernisierung, die Sanierung oder der Instandsetzung vorhandener Sportanlagen nichts mehr im Wege.

IN WELCHEM UMFANG ERFOLGT DIE FÖRDERUNG DER SPORTSTÄTTEN IN NRW?

Der Umfang der Förderung steht maßgeblich mit dem Nutzen des Kredits in Zusammenhang. Sind Sponsorengelder oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein, bietet die NRW.BANK eine Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent, wobei 10 Millionen Euro nicht überschritten werden dürfen. Jedoch ist nur ein Antrag pro Vorhaben möglich. Außerdem hat die NRW.BANK nichts gegen eine gemeinsame Finanzierung mit Partnern. So lassen sich mit dem Kredit auch Crowdfunding-Projekte auf die Beine stellen oder Sponsoren können mit ins Boot geholt werden.

Denn einen großen Vorteil haben diese Alternativen: Sie sind zinsfrei. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. Die Fördermittel aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ oder ein KfW-Unternehmerkredit dürfen nicht gleichzeitig mit der Sportstättenbau-Förderung bezogen werden.

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WIE HOCH SIND DIE ZINSEN BEI DER NRW.BANK?

Die Höhe der Zinsen ist sicherlich der entscheidende Punkt für eine Antragsstellung, schließlich muss für die Rückzahlung des Kredits genügend Geld von den Vereinen oder Verbänden erwirtschaftet werden. Generell orientieren sich die Zinsen immer an der Entwicklung des Kapitalmarktes und sind somit nicht fix. Jedoch sichert die NRW.BANK für Sportstätten eine Zinsbindung von 10 Jahren bei 10, 15, 20 oder 30 Jahren Kreditlaufzeit zu. Im Juli 2018 belief sich der Zinssatz beispielsweise auf 1,05 Prozent, inklusive einem tilgungsfreien Jahr.

DAS ANTRAGSVERFAHREN

Wer alle Bedingungen der NRW.BANK erfüllen kann und wem die Finanzierung inklusive Zinsen zusagt, kann sich nun dem erstaunlich unkomplizierten Antragsverfahren widmen. Denn der Antrag ist bei jeder Hausbank möglich. Nach Eingang des Antrags entscheidet der „Arbeitsausschuss Sportstättenfinanzierungsprogramm“ über die Kreditbewilligung. Dieser setzt sich aus Bevollmächtigten des Landesportbundes, der NRW.BANK und der Landesregierung NRW zusammen.

FAZIT ZUR FINANZIERUNG DER SPORTSTÄTTE ÜBER DIE NRW.BANK

Allen gemeinnützigen Sportorganisationen, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. sind, können zinsgünstige Finanzierungsmittel bei der NRW.BANK beantragen für

  • den Grunderwerb einer Sportstätte einschließlich ihrer Herrichtung, Erschließung und eventuellen Abbruchmaßnahmen
  • die Baukosten, inklusive Planungskosten
  • die Herstellung der Außenanlagen
  • die Erstausstattung
  • den Erwerb einer Sportanlage.

Die Gemeinnützigkeit des Vereins wird über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt nachgewiesen. Nicht gefördert werden die Nachfinanzierung von Sportstätten, die Umschuldung sowie Kunstrasenplätze mit ELT-Granulat oder mit PUR-umhülltem ELT-Granulat oder anderen PAK-belasteten Materialien. Für letzteres hat Polytan hochwertige Alternativen im Portfolio, die höchsten Spielkomfort in Kombination mit hoher Sicherheit bieten.

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